Mitführpflicht nach StVZO § 53 a in Kraftfahrzeugen
mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
• Die eingesetzte Elektronik (Boost-Converter) sorgt
für gleichmäßige Leuchtstärke über die gesamte
Betriebsdauer und optimale Nutzung der
Batteriekapazität.